Valerie und das Windelgesetz (9)
Windelgeschichten.org präsentiert: Valerie und das Windelgesetz (9)
Kapitel 12 – Der Prozess
Der Prozess war auf drei Tage vor dem Landgericht angesetzt, Max wurde dafür auf Wunsch von Valerie von der Schule befreit, um als Zuschauer daran teilnehmen zu können.
Valerie hatte sich intensiv mit dem Ablauf einer Gerichtsverhandlung beschäftigt und wusste, was auf die zukam. Da sie an der Verhandlung teilnahm, war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Trotzdem waren die großen Übertragungswagen der Fernsehanstalten vor dem Gerichtsgebäude aufgestellt, so das Valerie und ihre Eltern schon sehr früh durch einen Nebeneingang kommen mussten. Ein paar Tage zuvor hatte ihr der Richter angeboten, im Gerichtssaal nicht als Windelträgerin erkennbar zu sein.
„Herr Richter, das kommt für mich überhaupt nicht infrage. Nur dadurch bin ich überhaupt in die Fänge dieser Frauen gekommen, ohne das Windelgesetz hätte ich niemals etwas mit dem Jugendamt zu tun gehabt. Außerdem war ich seit einem Jahr nicht mehr beim Shoppen und habe gar keine Kleider mehr, die mir passen.“ entgegnete sie ihm lächelnd.
Am ersten Verhandlungstag saß Valerie schon auf ihren Platz zwischen ihren Eltern, als Frau Meier und die Leiterin des Luisenheimes in den Saal gebracht wurden. Sie hatte einen dicken Klos im Hals und zerquetschte fast die Hand ihrer Mutter, als sie die beiden zu sehen bekam. Die Anklagebank war genau gegenüber von dem Tisch der Nebenkläger und so konnte Valerie Frau Meier direkt in die Augen schauen. Der war das sichtlich unangenehm und sie versuchte, den Blicken von Valerie auszuweichen. Dabei hatte sie keine Ahnung, dass sie gerade dadurch Valerie auf eine Idee brachte. Anschließend wurde den Rest des Tages wie üblich die Personalien festgestellt und die Anklage verlesen.
Am zweiten Verhandlungstag fand die Beweisaufnahme statt. Es begann mit dem IT-Experten des Jugendamtes. Er schilderte, wie er von Herrn Dachser an dem Samstag ins Amt gebeten worden war und mit viel Mühe die sehr gut versteckte Korrespondenz zwischen Frau Meier und der Leiterin des Luisenheimes gefunden hatte. Als nächstes kamen die zwei Polizisten an die Reihe, die Valerie in Gewahrsam genommen und in das Heim gebracht hatten. Die Polizistin schilderte, in welchem Zustand sich Valerie schon auf der Fahrt in das Luisenheim befunden hatte und wie sie von der Leiterin empfangen wurde. Herr Dachser sagte aus, wie er von Frau Drechsel verständigt worden war und über die Suche nach den Unterlagen und das Abholen von Valerie aus dem Heim.
Nach einer Pause, die so lang dauerte, dass sich Valerie die Windel wechseln konnte, wurde Frau Drechsel zu ihrem Gutachten befragt. Darin schilderte sie sachlich die Vorgeschichte von Valerie, seit sie dem Windelgesetz unterworfen war, die seelischen Belastungen bis zum Suizidgedanken, ihr wiedergewonnenes Selbstbewusstsein und die Bedeutung der Beziehungen zu ihren Eltern und zu Max. Im Gerichtssaal wurden die Gesichter sehr ernst, als sie Valeries Zustand nach der Behandlung im Luisenheim beschrieb.
„Abschließend komme ich zu der Beurteilung, dass Valerie Müller psychisch schwer traumatisiert worden ist. Dass sie zurzeit einen stabilen Eindruck macht, ist ihrem sozialen Umfeld, vor allem ihren Eltern und ihrem Freund Maximilian Eberl zu verdanken. Allerdings wird sie noch auf lange Zeit auch psychologische Betreuung benötigen.“
Die Spannung stieg, als Frau Meier in den Zeugenstand gerufen wurde. Lange wich sie den bohrenden Fragen des Staatsanwaltes aus, aber dann brach alles aus ihr heraus.
„Was bildet sich diese Familie eigentlich ein, erst beschimpft mich der Vater bei dem Informationsgespräch, dann werde ich bei der Kontrolle auch noch von dem Mädchen angeschrien. Ich habe sie dann ganz genau beobachtet und war überzeugt, dass ich bei ihr ein Exempel statuieren musste. Wo kommen wir hin, wenn sich alle so aufführen! Nicht nur, dass sie sich völlig respektlos mir gegenüber verhalten hat, sondern auch ihr Schuldirektor und ihr Klassenlehrer können davon berichten. Sie hat auch ihre Mitschüler so manipuliert, dass sie sich dem Windelgesetz unterworfen haben und dann auch noch mehrere Demonstrationen dagegen organisiert. Sie macht sich über das Laufgeschirr lustig, indem sie sich auf einer Messe und danach in aller Öffentlichkeit die Hände daran festbinden ließ! Der Gipfel war aber, den Maximilian Eberl dazu zu verführen, sie in seinem Bett übernachten zu lassen. Sie ist der Teufel in Person, ein ganz billiges Flittchen! Ich weiß nicht, wie sie es geschafft hat, auch im Amt Lakaien wie diese Frau Drechsel zu bekommen, die schon früher eine gerechte Bestrafung verhindert haben. Das, was im Luisenheim geschehen ist, hat sie sich verdient!“
Frau Meier hatte sich richtig in Rage geredet und nachdem sie fertig war, herrschte betretenes Schweigen im Saal. Valerie hörte mit zunehmenden Entsetzten zu und schlug sich dann die Hände vor den Mund.
Die Leiterin des Luisenheimes war genauso uneinsichtig. Auf die Frage, warum sie nicht auf die Bewusstlosigkeit von Valerie reagiert habe, gab sie empört zur Antwort, immer noch sicher zu sein, dass das von Valerie gespielt worden war und sie sich an die Vorschriften gehalten habe.
Nach dem Verhandlungstag fuhr Valerie sehr nachdenklich nach Hause. Sie saß am Abend noch lange mit ihren Eltern und Max zusammen und sprachen über den Tag.
„Mama, kann es wirklich sein, dass ich an allem schuld bin?“ fragte sie verunsichert.
„Nein, mein Schatz, du hast dir wirklich nichts vorzuwerfen. Trotz des Windelgesetzes leben wir in einem Land, indem du das Recht hast, deine Meinung frei zu äußern. Du hast im Gegensatz zu Frau Meier und den Mitarbeitern des Luisenheimes niemanden Schaden zu gefügt.“
Die Plädoyers und das Urteil am dritten Verhandlungstag wurden mit Spannung erwartet. Der Staatsanwalt hielt sich sehr kurz, listete noch einmal die Vergehen und die Beweise dafür auf und forderte zehn Jahre Haft für jede der beiden Angeklagten. Die Verteidigung versuchte natürlich die Taten in einem anderen Licht darzustellen und verwies auf die persönlichen Umstände ihrer Mandanten und ihre schwierige Kindheit.
Nach der Mittagspause wurde das Urteil verkündet. Als alle aufgestanden waren und auf den vorsitzenden Richter warteten, hatte Valerie weiche Knie. Sie hielt die Hände von ihren Eltern, die links und rechts neben ihr standen.
„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil. Die Angeklagten werden zu jeweils 9 Jahren Freiheitsentzug wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Freiheitsberaubung im Amt und unterlassener Hilfeleistung in einem besonders schweren Fall verurteilt. Die Haftbefehle bleiben aufrechterhalten und in Vollzug.“
Nachdem sich alle wieder hingesetzt hatten, fuhr er fort:
„Die Angeklagten haben den Sinn des Windelgesetzes nicht verstanden. Dieses Gesetz, wie man auch immer dazu stehen mag, ist in der aktuellen Form beschlossen worden, um jugendliche Mädchen vor Schwangerschaften und Missbrauch nachhaltig zu schützen. Es soll auf keinen Fall dazu dienen, die Betroffenen willkürlich zu drangsalieren oder ihnen gar Schaden zuzufügen. Das, was mit der betroffenen Jugendlichen von den Angeklagten gemacht worden ist, war ein in dieser Form noch nie da gewesener Vorgang. Das Einzige, was man den Angeklagten zugutehalten kann, ist, dass sie sich nicht persönlich an den Taten bereichert haben.“
Dann sah er Frau Meier an.
„Sie haben das Gesetz missbraucht, weil sie mit ihrer persönlichen Situation sehr unzufrieden waren. Valerie Müller, die als Betroffene in deutlichen Worten und Taten ihr Recht auf Meinungsäußerung und menschenwürdige Behandlung eingefordert hat, ihrer Freiheit zu berauben und ihr körperlich und psychisch schweren Schaden zuzufügen, war ihr Beweggrund. Alles, was sie nicht erreicht haben, wollten sie dem Mädchen, das durch das Windelgesetz in seiner Entwicklung schon massiv beeinflusst worden ist, auch nicht ermöglichen.“
Als nächsten wandte er sich an die Heimleiterin.
„Sie waren zwar nicht die Initiatorin dieser Entführung, aber sie haben die mit Frau Meier vereinbarte Behandlung von Valerie Müller bei weitem übertroffen. Sie haben einem bewusstlosen Menschen ohne die nötigen medizinischen Kenntnisse nicht nur die passende Behandlung verweigert, sondern ganz bewusst weiteren Schaden zugefügt. Dabei haben sie billigend in Kauf genommen, dass dieser Schaden bei ihrem Opfer sogar bleibend sein könnte. Dass was sie mit ihren Kollegen, die sich als Ärzte ausgegeben haben, mit dem Mädchen gemacht haben, muss man ganz klar als Folter bezeichnen. Valerie Müller war, ob jetzt rechtens oder nicht, spielt keine Rolle, eine Schutzbefohlene. Sie als Leiterin des Heimes waren für ihre Gesundheit verantwortlich. Daher sind wir der Meinung, dass auch bei ihnen eine Haftstrafe von neun Jahren gerechtfertigt ist.“
Valerie blieb vor Erstaunen der Mund offenstehen, mit so drastischen Strafen hatte sie nicht gerechnet. Einerseits war sie froh zu wissen, dass das Unrecht, das sie ertragen musste, bestraft wurde, andererseits tat ihr Frau Meier fast schon leid, als sie sah, wie sie nach dem Urteil zusammenbrach.
Dann wurde sie aus ihren Gedanken gerissen, als der Richter sich direkt an sie wandte.
„Valerie, ich möchte dich und deine Eltern bitte noch in meinem Büro sprechen.“
„Valerie“, sagte er zu ihr, als sie sich gespannt auf einen Stuhl gesetzt hatte, „als erstes möchte ich dir mein Mitgefühl ausdrücken und hoffe, dass du es irgendwann verarbeitet kannst. Um dir dabei zu helfen, habe ich mit dem Ministerium telefoniert und denen deine Situation geschildert. Ich konnte für dich die Sondergenehmigung für Ausnahmefälle erreichen, dass das Windelgesetz nicht mehr auf dich angewendet wird. Die ist für medizinische Fälle vorgesehen und darunter fällst du nach den Behandlungen in dem Heim.“
Das hatte sie nicht erwartet und sah den Richter mit aufgerissenen Augen an. Im ersten Moment hüpfte ihr Herz vor Freude, aber dann fing sie an zu überlegen, was das bedeutete. Sie war innerlich hin und her gerissen, dann wusste sie, was sie zu tun hatte.
„Vielen Dank, Herr Richter, aber ich kann ihr Angebot nicht annehmen.“ sagte sie mit einem ernsten Gesicht.
Der Richter und ihre Eltern sahen sie fassungslos an.
„Äh, habe ich das gerade richtig verstanden, du willst nicht aus dem Windelgesetz entlassen werden? Überlege dir das gut, das ist ein einmaliges Angebot und wenn du es ablehnst, ist es verfallen.“
„Schauen sie, Max und drei meiner Klassenkameradinnen haben sich aus Solidarität zu mir unter das Windelgesetz stellen lassen. Wenn ich die Sondergenehmigung bekomme, würde ich es als total ungerecht empfinden. Ich muss dann keine Windeln und hässliche Klamotten mehr tragen, aber sie müssen das bis zum Schluss machen.“
„Hm, das überrascht mich zwar sehr, aber deine Argumentation ist logisch.“ sagte der Richter nachdenklich, dann lächelte er sie an.
„Hast du schon mal darüber nachgedacht, Jura zu studieren? Solche Menschen wie dich können wir hier gebrauchen! Gut, dann belassen wir es bei deinem Status. Dann wünsche ich dir für die Zukunft alles Gute und würde mich freuen, dich irgendwann in einer Robe zu sehen.“
Kapitel 13 – Viele Veränderungen
Nach dem Prozess wurde die Diskussion über das Windelgesetz immer intensiver. Es bildeten sich Elterngemeinschaften, die lautstark gegen die Einschränkung der Freiheit ihrer Kinder und deren Entwicklungsverzögerungen protestierten. Die Regierung hielt dagegen, indem sie auf die drastisch gesunkenen Fälle von Missbrauch der Mädchen und das völlige Ausbleiben von ungewollten Teenagerschwangerschaften verwies. Allerdings bewirkten die Proteste sowie das wegen etlicher Klagen zu erwartende Urteil des Verfassungsgerichtes, dass das Windelgesetz in mehreren Punkten für die betroffenen Kinder und deren Eltern verbessert wurde. So gab es leichtere Sommerkleider aus viel angenehmeren Stoffen und die Zeiten, in denen abends die Türe des Gitterbettes verschlossen sein musste, wurde flexibler geregelt.
Es meldeten sich auch verschiedene Wirtschaftsverbände zu Wort. Der Verband der Bekleidungshersteller war vehement gegen das Windelgesetz, da seine Umsätze eingebrochen waren, den Discothekenbetreibern fehlte die Gruppe der 16- bis 18-jährigen Gäste. Ziemlich unbeachtet blieben die Warnungen des Verbandes der Abfallwirtschaft, der argumentierte, dass durch die vielen nassen Windeln die Menge an Abfall drastisch zugenommen hatte und die Müllverbrennungsanlagen drohten auszugehen. Der Verband der Windelhersteller war natürlich für eine Beibehaltung des Gesetzes, da für seine Mitglieder die letzten zwei Jahre goldene Zeiten gewesen waren.
Valerie verfolgte die Diskussion nur am Rande, sie hatte sich entschieden und war froh, wieder ein geregeltes Leben führen zu können. Viel wichtiger war ihr die Beziehung zu Max, da spielte das Thema miteinander schlafen zwar eine Rolle, aber beide waren sich einig, damit bis zu ihrer Entlassung aus dem Windelgesetz warten zu können. Auch freute sie sich immer auf die Gespräche mit Frau Drechsel, die ihr sehr dabei half, über die Entführung in das Luisenheim hinwegzukommen.
An einem Mittwoch Mitte Juli, beide hatten bei Valerie übernachtet, wollte ihre Mutter wie gewöhnlich die Türe des Gitterbettes entriegeln. Überrascht stellte sie fest, dass sich weder die Türe öffnete, noch sonst irgendein elektrisches Gerät funktionierte. Max und Valerie saßen also in ihrem Käfig und es gab keine Möglichkeit, sie daraus zu befreien.
Valerie fühlte sich sofort wieder in das Luisenheim versetzt, fing an, wild um sich zu schlagen und panisch an den Gittern zu rütteln. Max musste seine ganze Kraft aufwenden, um sie an sich zu ziehen und an seine Brust zu drücken. Erst als er beruhigend auf Valerie einredete und ihr zärtlich über den Kopf streichelte, legte sich ihre Panik und sie begann zu weinen. Es dauerte lange, bis sie sich wieder entspannte und realisierte, dass sie sich in ihrem Bett und in den Armen ihres Freundes befand.
Als sie draußen einen Lautsprecher hörten, öffnete ihre Mutter das Fenster und sah ein Feuerwehrauto mit Blaulicht langsam vorbeifahren.
„An alle Mitbürger, mehrere Kraftwerke haben ein technisches Problem und deswegen ist landesweit das Stromnetz zusammengebrochen. Wir bitten sie, Ruhe zu bewahren und in ihren Häusern zu bleiben. Es wird an der Behebung des Schadens gearbeitet.“
Petra blieb nichts anderes übrig, als den beiden das Frühstück durch die Gitterstäbe zu reichen. Nach dem ersten Schreck genossen sie die Zeit und ließen sich erst am Nachmittag ihre Schulsachen bringen. Die Windelwechsel unter der Aufsicht von Petra wurden allerdings in dem dafür immer noch sehr engen Gitterbett für beide zu einer akrobatischen Übung. Der Stromausfall dauerte bis zum nächsten Morgen und da das Jugendamt nur über einen Notschlüssel verfügte, wurden Valerie und Max erst am Abend aus dem Gitterbett befreit.
Nach dem Stromausfall schlug der Feuerwehrverband Alarm, denn bei einem Brand wäre es unmöglich gewesen, die betroffenen Kinder zu evakuieren. Schon am Nachmittag erlies er das Verbot, die Türen der Gitterbetten zu verriegeln.
Als der Mitarbeiter des Jugendamtes kam, um Valerie und Max aus dem Bett zu entlassen, händigte er ihren Eltern ein Schreiben aus.
‚An alle Eltern der vom Windelgesetz betroffenen Kinder und Jugendliche,
aufgrund des vom Feuerwehrverband erlassenen Verbotes nur das elektronische Schloss der Betten zu verwenden, erhalten sie in den nächsten Tagen dafür einen Notschlüssel. Dieser ist so aufzubewahren, dass das Bett im Notfall umgehend geöffnet werden kann und sich nicht in Reichweite Ihres Kindes befindet.
Bis zum Erhalt des Schlüssels in den nächsten Tagen muss Ihr Kind weiter in dem Bett schlafen, allerdings hat die Türe offenzubleiben und hat so befestigt zu werden, dass ein Schließen nicht möglich ist.
In Kürze können sie das Gitterbett wieder wie gewohnt nutzen.
Dieter Dachser
Leiter Jugendamt‘
In einer großen Untersuchung wurde festgestellt, dass tatsächlich die vielen nassen Windeln die Ursache für den Stromausfall gewesen waren. Nicht nur, dass die Nässe eine Verbrennung verhinderte, sondern das auch der verwendete Zellstoff die Düsen in den Öfen verstopfte und die Reparaturen sehr aufwendig und teuer waren.
Dadurch wurden die zuständigen Ministerien zu einem schnellen Handeln gezwungen, da die Regierung an dem Windelgesetz unbedingt festhalten wollte. Es stellte sich heraus, dass die Ministerien schon mit den Windelherstellern Kontakt aufgenommen hatten, aber nachdem bislang kein unmittelbarer Handlungszwang bestand, hatten sie sich nicht weiter darum gekümmert. Kurze Zeit später kam wieder eine E-Mail vom Jugendamt.
‚An alle Eltern der vom Windelgesetz betroffenen Kinder und Jugendlichen,
nachdem immer mehr Kinder und Jugendliche vom Windelgesetz betroffen sind, ist die Anzahl der verbrauchten Windeln sprunghaft gestiegen. Um die Gefahr von weiteren Stromausfällen auszuschließen und die Menge an Abfallwindeln zu reduzieren, sind folgende Änderungen beschlossen worden:
– Sie erhalten in Zukunft spezielle Tagwindeln mit einem verminderten Volumen und Saugkraft. Die bekannten Windeln verwenden sie bitte nur noch nachts.
– Die Windeln sind nicht mehr im Hausmüll zu entsorgen, sondern in speziellen Behältern, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden.
Aus Umweltschutzgründen bitten wir sie auch dringend um eine längere Tragezeit der Windeln, um so den Verbrauch zu reduzieren. Bitte halten sie ihr Kind an, eine nasse Windel länger zu tolerieren als bisher.
Nachdem sich im Laufe des vergangenen Jahres viele Hotels auf das Windelgesetz eingestellt haben, wurde folgende Regelung getroffen, um Ihnen eine Urlaubsreise mit Ihren Kindern zu ermöglichen:
– Die Pflicht zum Tragen der Windeln besteht auch während des Urlaubs.
– Die Gitterbetten sind in den Hotels zu verwenden, die Zeitenregelung besteht aber nicht.
– Die Windeln werden Ihnen am Urlaubsort zur Verfügung gestellt.
– Am Urlaubsort muss über der Windel nur der verschließbare Sommerbody getragen werden.
– Familien mit betroffenen Kindern werden an den Urlaubsorten bevorzugt behandelt
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch mit dem Sommerbody Ihr Kind als Windelträger erkennbar bleiben muss und die örtlichen Behörden die Einhaltung des Windelgesetzes verschärft überwachen werden.
Aufgrund fehlender Angleichung der Vorschriften und Kontrollmöglichkeiten sind Auslandsurlaube derzeit noch nicht möglich.
Wir hoffen, damit eine Regelung gefunden zu haben, die Ihnen und Ihren Kindern einen erholsamen Urlaub gestattet.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Dachser
Leiter Jugendamt‘
Autor: MiRa (eingesandt via E-Mail)
Diese Geschichte darf nicht kopiert werden
Suche
Weitere Teile dieser Geschichte
- Valerie und das Windelgesetz (2)
- Valerie und das Windelgesetz
- Valerie und das Windelgesetz (3)
- Valerie und das Windelgesetz (4)
- Valerie und das Windelgesetz (5)
- Valerie und das Windelgesetz (6)
- Valerie und das Windelgesetz (7)
- Valerie und das Windelgesetz (8)
- Valerie und das Windelgesetz (9)
- Valerie und das Windelgesetz (10)
Archiv
Neueste Beiträge
Neueste Kommentare
- Lolo bei Florians Schatten (11)
- Pamperspopo bei Meine beste Freundin, meine Cousine und ich (4)
- Windelmarco bei Meine beste Freundin, meine Cousine und ich (3)
- Burli bei Meine beste Freundin, meine Cousine und ich (3)
- Windelkacker bei Meine beste Freundin, meine Cousine und ich (3)
- Thor1984 bei Valerie und das Windelgesetz (9)
- Pamperspopo bei Meine beste Freundin, meine Cousine und ich (3)
- Joerg Zach bei Ally’s Pyjama Erlebnis (39)
Tja da hat die Solidarität ihrer Freundinnen und Max dann doch seine Schattenseiten. Ohne die wäre Valerie jetzt ohne Windeln 😀
Wie immer schöner neuer Teil
Für Valerie ist das keine Schattenseite, ihre Dankbarkeit für die Solidarität ihre Freundinnen lässt sie zu dieser Entscheidung kommen.
Ja klar.
Meinte ja nur wenn die Solidarität nicht wäre wäre sie jetzt nicht mehr in Windeln… daher Schattenseite 😀
Aber dass sie sich so entscheidet war iwo klar
Für mich eine der besten Geschichten zum Thema Windeln ich freue mich suf hoffentlich noch viele weitere Fortsetzungen
Rechtstaatliche Prinzipien, wie z.B. der Ausschluss der Öffentlichkeit beim Prozess, beißen sich immer mehr mit dem Irrsinn des Windelgesetzes. Als könnte beides zusammen nicht funktionieren.
So dachte ich anfangs auch nicht, dass es wirklich zum Wohle und zum Schutze der Jugend, insbesondere der Mädchen, gedacht war. Jeder Esel hätte die negativen Auswirkungen sofort erkannt! Ich hielt es eher für einen Vorwand, um wahnwitzige Ideale wie Keuschheit und Demut zu fördern und vermeintliche Aufmüpfigkeit zu unterdrücken.
Frau Meier und die Leiterin des Heimes wären dann wahrscheinlich mit einem „Du du du! Das nächste Mal bitte weniger auffällig!“ davon gekommen.
In der Urfassung der Geschichte war ja auch ganz klar gesagt worden, dass Sex und Masturbation bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verboten seien! Und das der Wechsel der Windeln nur 2x täglich erlaubt ist und dies zu festen Zeiten, was über die App nachzuweisen wäre. Ganz klare Indizien für Unterdrückung und Überwachung!
Aber auch so ist es eine interessante Geschichte, die Spaß macht zu lesen und die weniger düster und beängstigend ist!
Super Fortsetzung bitte mehr danke
Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht, nachdem sich soviel Verbände gegen das Gesetz stellen, ob die Regierung nachgibt, den es betrifft ja nicht nur die Jugendlichen sondern auch die andere Bevölkerung, das mit dem Müll und Stromausfälle. Ja die Lockerungen sind ein Fortschritt, hat aber nichts mit Lebensqualität zu tun. Bitte weiterschreiben.